Der Gemeinderat der Marktgemeinde Turnau hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2013  gemäß § 7 Kanalabgabengesetz 1955, LGBl. Nr. 71, in der letzten Fassung  LGBl. Nr. 81/2005, für das gesamte Gemeindegebiet nachstehende Kanalabgabenordnung beschlossen:

§ 3 Höhe des Einheitssatzes

1.) Die Höhe des Einheitssatzes gemäß § 4 Abs. 2 des Kanalabgabengesetzes 1955 für die Berechnung des Kanalisationsbeitrages beträgt 7,2% der durchschnittlichen ortsüblichen Baukosten je Laufmeter der öffentlichen Kanalanlage, somit für Schmutzwasserkanäle € 13,10.

2.) Dieser Festsetzung liegen Gesamtbaukosten von EUR 5,535.402,00 vermindert um die aus Bundes- und Landesmitteln in Höhe von EUR 700.500,00 gewährten Beiträge und Zuschüsse, somit eine Baukostensumme von EUR 4,834.902,00 und eine Gesamtlänge des öffentlichen Kanals von 26.380 m zugrunde.