Der Berechnungsfaktor ist bei Gebäuden in der Weise zu ermitteln, dass die Hälfte der verbauten Fläche in Quadratmetern mit der um 1 erhöhten Anzahl der Geschosse vervielfacht wird. Dach- und Kellergeschosse bleiben unberücksichtigt, wenn diese nicht zu Wohn- oder Geschäftszwecken benützbar ausgebaut sind. Der Einheitssatz beträgt € 4,50.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 gemäß § 71 Abs.2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967 idgF. folgende Verbrauchsgebühren (excl.USt) ab 01. Jänner 2021 beschlossen. 

Die Gebühr pro m3 Wasser beträgt EUR 1,37.

Die Wasserzählergebühren betragen EUR 11,00  für Zähler bis 7 m³, EUR 19,00 für Zähler bis 19 m³ und EUR 26,50 pro Jahr für Zähler ab 20 m³. 

Die Euroangaben verstehen sich exclusive 10 % Mwst.