Von der Marktgemeinde Turnau werden folgende Förderungen gewährt
Eigenheimförderung
Eigenheimförderung (Wohnbauförderungsrichtlinien)
Die Errichtung eines Zubaues, einer Aufstockung oder ein Dachgeschossausbau wird einem Neubau gleichgesetzt, wenn dadurch eine Wohnung, die den geltenden Bestimmungen des Stmk.Wohnbauförderungsgesetzes entspricht, geschaffen wird.
Die Gewährung eines Baukostenzuschusses für Hauptwohnsitznehmer wird wie folgt geregelt und ist abhängig von einer aktuellen Baubewilligung der Marktgemeinde Turnau.
Wohnnutzfläche:
bis | 30,00 m2 | kein | ||
30,01 m2 | bis | 150,00 m2 | EUR | 1.100,00 |
150,01 m2 | bis | 175,00 m2 | EUR | 1.045,00 |
175,01 m2 | bis | 200,00 m2 | EUR | 990,00 |
ab | 200,01 m2 | kein |
Für Nebenwohnsitze wird eine Förderung im Ausmaß von 50% gewährt.
Zusätzlich fördert die Marktgemeinde Turnau die Errichtung von Kanal- (EUR 700) und Wasserleitungsanschlüssen (EUR 380), wenn sie bei Baugrundstücken nicht im eigenen Grundstück situiert sind und dies der Eigenheimerrichter auf eigene Kosten herzustellen hat. Als Basis für die Förderung gilt die Übermittlung von entsprechenden Rechnungen.
Weiters gewährt die Marktgemeinde Turnau den Errichtern von Zubauten an Wohnhäusern, mit denen neuer Wohnraum geschaffen wird, einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss und ist ebenfalls abhängig von einer aktuellen Baubewilligung der Marktgemeinde Turnau.
Die Marktgemeinde Turnau gewährt Anwärtern auf Wohnungseigentum für den Ersterwerb einer Wohnung einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss. Die Gewährung desselben wird für Hauptwohnsitznehmer wie folgt geregelt:
Die Nutzfläche einer Wohnung muss mindestens 30 m2 betragen und darf 150 m2 nicht überschreiten.
Der nicht rückzahlbare Baukostenzuschuss je Wohnung beträgt EUR 363,00.
Für Nebenwohnsitze wird eine Förderung im Ausmaß von 50% gewährt.
Die Förderung wird auf Antrag, unabhängig vom Familienstand, von der Familiengröße und vom Einkommen des Förderungswerbers gewährt. Sie bedingt den Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Turnau.
Die Förderung wird zur Hälfte nach Fertigstellung des Rohbaues, zur Hälfte nach Erteilung der Benützungsbewilligung für die Baulichkeit zur Auszahlung gebracht.
Diese Wohnbauförderungsricthlinien gelten für alle Ein- und Zweifamilienwohnhäuser und Neubauwohnungen, für die die Baubewilligung nach dem 31.12.2013 erteilt wurde.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Biomasseheizungen
Förderungen von modernen Holzheizungen (Biomasseheizungen)
Auf Antrag werden die Biomasseheizungen pauschal einmalig wie folgt gefördert:
Hackschnitzel-/Pelletsheizungen mit EUR 290,69
Gebläsestückholzheizungen mit EUR 218,02
Die Förderung wird gewährt, wenn den geltenden Förderungsrichtlinien des Landes Steiermark entsprochen wird.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Solar & Photovoltaik
Förderung von Solaranlagen und Photovoltaik (neu)
Die Förderung für die Errichtung von Sonnenkollektoren beträgt:
EUR 30,00 pro m2 Kollektorfläche, höchstens aber
EUR 500,00 pro Anlage.
Die Förderung wird auf Antrag gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Förderungen für Schülerinnen und Studierende
Förderung für SchülerInnen und Studierende
Diese beträgt für SchülerInnen Euro 10,-- und für Studierende Euro 50,-- jeweils für das aktuelle Schul- bzw. Studienjahr.
Bei SchülerInnen muss die Unterschrift der Erziehungsberechtigten bzw. für SchülerInnen der 9. Schulstufe eine Schulbestätigung vorgelegt werden.
Fachhochschul-Studierende müssen einen aktuellen Studienerfolgsnachweis vorlegen, Studierende anderer Institutionen müssen den Bezug der Familienbeihilfe sowie einen Studienplan (50 Prozent Toleranz) nachweisen.
Schulstartgeld
Schulstartgeld
Im heurigen Schuljahr wurde wieder ein Schulstartgeld (Schülergutschein) als freiwillige Leistung der Marktgemeinde Turnau für jedes schulpflichtige Kind zwischen dem ersten und neunten Schuljahr ausbezahlt. Diese Förderung soll den Erwerb von Schulunterrichtsmitteln unterstützen und wird in Form eines Gutscheins gewährt.
Unterstützung der Jugendarbeit der Turnauer Vereine
Unterstützung der Jugendarbeit der Turnauer Vereine
Seit kurzem ist ein Fördermodell für Vereine und Organisationen, die Jugendarbeit leisten, in Kraft. Je nach Anteil an Jugendlichen im Verein bzw. in der Organisation wird die Benutzung des Mehrzwecksaals finanziell seitens der Gemeinde unterstützt. Details zu dieser Förderung sind im Gemeindeamt verfügbar.
Sozialfonds des Bürgermeisters
Sozialfonds des Bürgermeisters
Bgm. Hofer spendet einen Teil seines Gehalts als Landtagsabgeordneter für den Kauf von Einkaufsgutscheinen. Diese können bei entsprechendem Bedarf schnell und unbürokratisch von der Turnauer Bevölkerung im Gemeindeamt abgeholt werden.
Tankgutscheine für Eltern der Kindergartenkinder
Tankgutscheine für Eltern der Kindergartenkinder
Als Ersatz für den ehemaligen Kindergartenbus gewährt die Marktgemeinde Turnau Tankgutscheine für Eltern aus den Ortsteilen Au, Seewiesen, Göriach, Stübming und Thal, die ihre Kinder mit dem Privat-PKW zum Kindergarten bringen und deren Hauptwohnsitz in Turnau ist. Die Höhe der Unterstützung ist abhängig von der Entfernung zum Kindergarten.
Taxigutscheine für Jugendliche
Taxigutscheine für Jugendliche
Für Jugendliche im Alter von 15 bis 26 Jahren (SchülerInnen, Studierende, Lehrlinge), die ihren Hauptwohnsitz in Turnau haben, sind im Marktgemeindeamt Taxigutscheine erhältlich. Nähere Infos im Bürgerbüro Turnau.
Taxigutscheine für Senioren
Taxigutscheine für Senioren
Seit 01. Juli 2017 stellt die Marktgemeinde Turnau Gutscheine für Taxifahrten den Turnauer Senioren als zusätzliche Förderung zur Verfügung. Diese Gutscheine können bei möglichen Einkaufsfahrten, Fahrten zum Arzt etc. eingelöst werden.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Turnau
- Mindestpension mit Ausgleichszulage oder
- vollendetes 65. Lebensjahr und Bezug der Mindestsicherung
- Personen mit einem Behindertenpass des Sozialministeriums, ab 60 % Invalidität
Die Taxigutscheine können halbjährlich im Wert von EUR 25,- gegen Vorlage der erforderlichen Unterlagen im neuen Bürgerbüro im Erdgeschoß abgeholt werden.
Förderungen für Turnauer Landwirte
Förderungen für Turnauer Landwirte
Für die Besamung von Rindvieh gewährt die Marktgemeinde Turnau einen Zuschuss von € 22,-- je Besamung. Insgesamt stehen € 26.000,-- dafür zur Verfügung.