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Förderungen / Subventionen

Förderungen von modernen Holzheizungen (Biomasseheizungen)

Auf Antrag werden die Biomasseheizungen pauschal einmalig wie folgt gefördert:

 

  • Hackschnitzel-/Pelletsheizungen mit EUR 290,69

  • Gebläsestückholzheizungen mit EUR 218,02

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Die Förderung wird gewährt, wenn den geltenden Förderungsrichtlinien des Landes Steiermark entsprochen wird. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.​

Eigenheimförderung

Jeder Eigenheimerrichter bzw. Errichter von Wohnraum-Zubauten kann bei der Marktgemeinde Turnau um eine Bauförderung ansuchen.

 

  • Diese beträgt (abhängig von der Größe des Eigenheimes) bis zu EUR 1.100,-

  • Errichter von Eigentumswohnungen werden mit EUR 363,- gefördert.

 

Nähere Informationen bzw. entsprechende Anträge sind im Gemeindeamt erhältlich.​​​

Solaranlagen & Photovoltaik und Stromspeicher

​Die Investitionsförderung betrifft Bauvorhaben gemäß § 2 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995 idgF. Das Antragsformular ist unabhängig von der Förderzusage bei der Baubehörde der Marktgemeinde Turnau einzureichen.

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